Biometrisches Passfoto: Anforderungen und digitale Abgabe
Das deutsche biometrische Passfoto ist streng spezifiziert: Maße, Kopfhöhe, Hintergrund, Beleuchtung, Mimik und Brillen sind im Detail vorgegeben. Seit dem 1. Mai 2025 gilt außerdem: Für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel kommt das Lichtbild digital zur Behörde, entweder vom Terminal in der Behörde oder von einem zertifizierten Fotodienstleister. Ein selbst zugeschnittenes Foto ist dafür nicht mehr verwendbar. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, die inhaltlichen Anforderungen der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums und wofür unser Tool weiterhin taugt.
JR Von Jan-Tristan RudatSeit 1. Mai 2025: nur noch digitale Lichtbilder
Seit dem 1. Mai 2025 nehmen die Behörden für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel keine Papierfotos mehr an. Das Lichtbild muss digital bei der Behörde ankommen, und zwar auf einem von zwei Wegen: Entweder es wird in der Behörde aufgenommen, etwa an einem Selbstbedienungsterminal, oder ein zertifizierter Fotodienstleister übermittelt es sicher an die Behörde. Dafür erhältst du einen Code, mit dem die Behörde das Foto abruft.
Ein selbst aufgenommenes und mit einem Online-Tool zugeschnittenes Foto kannst du für diese Dokumente deshalb nicht verwenden, weder als Ausdruck noch als Datei. Das gilt auch für unser Tool. Welche Anbieter zertifiziert sind und wie die Aufnahme bei deiner Behörde abläuft, erfährst du bei deiner Behörde und beim Bundesinnenministerium.
Wofür unser Tool trotzdem taugt
Für Bewerbungsfotos, Profilbilder, Fotos für Visa anderer Staaten (dort gilt jeweils die offizielle Vorgabe des Landes) und andere Zwecke ohne deutsches Lichtbildverfahren. Für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel nicht.
Was bedeutet "biometrisch"?
Biometrische Passfotos sind so aufgenommen, dass Software daraus messbare Werte ableiten kann. Konkret: Position der Augen, Augen-Abstand, Mund-Mitte, Nasenspitze, Kinn-Linie. Das Lichtbild wird im Chip des Dokuments gespeichert und kann bei Kontrollen automatisch mit dem Gesicht der Person verglichen werden.
Damit der Vergleich zuverlässig funktioniert, sind die Aufnahme-Bedingungen vorgeschrieben: bestimmte Kopfhöhe relativ zum Bildrahmen, neutraler Ausdruck, gerader Blick, einfarbiger Hintergrund.
BMI-Fotomustertafel: die offizielle Quelle
Das Bundesinnenministerium veröffentlicht die inhaltlichen Vorgaben in der sogenannten Fotomustertafel. Das Dokument zeigt akzeptierte und abgelehnte Beispiele und erklärt die Pflichtkriterien.
Die zentralen Punkte sind: Format 35×45 Millimeter. Das Gesicht füllt 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe, vom Kinn bis zur Schädeldecke sind das 32 bis 36 Millimeter. Der Hintergrund ist einfarbig und hell, ohne Schatten. Der Ausdruck ist neutral, der Mund geschlossen, der Blick geht frontal in die Kamera. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Fotomustertafel.
Eckdaten der Fotomustertafel
Format: 35×45 mm. Gesichtshöhe: 32-36 mm (70-80 Prozent der Bildhöhe). Hintergrund: einfarbig, hell, ohne Schatten. Ausdruck: neutral, Mund geschlossen. Rechnerisch sind 35×45 mm bei 600 dpi 827×1063 Pixel.
Was automatisch geprüft wird
Terminals und zertifizierte Dienstleister prüfen die Aufnahme automatisch gegen die Kriterien der Fotomustertafel. Typische Gründe für eine Zurückweisung sind verdeckte Augen, Schatten im Hintergrund, geöffneter Mund oder ein zu kleiner oder zu großer Kopf.
Schon ein einzelnes verfehltes Kriterium reicht. Manchmal ist die Ursache eindeutig (Brille verdeckt die Augen), manchmal unauffällig (leicht geneigter Kopf).
Mimik: neutral heißt genau das
Die Vorgabe "neutraler Ausdruck" ist strenger, als viele erwarten. Geschlossener Mund, weder Lächeln noch Stirnrunzeln. Augen geöffnet, direkt in die Kamera. Kein leicht angehobener Kopf, keine Drehung.
Insbesondere ein "leichtes Lächeln", bei vielen Studio-Fotografen üblich, ist nach der Fotomustertafel nicht vorgesehen. Die Mundwinkel sollten horizontal sein. Tiefes Atmen vor der Aufnahme hilft, Spannung abzubauen.
Brillen: erlaubt, aber unter Bedingungen
Brillen sind grundsätzlich erlaubt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Erstens: Die Gläser dürfen die Augen nicht verdecken, Pupillen, Iris und Lidstrich müssen sichtbar bleiben. Zweitens: Die Gläser dürfen keine Lichtreflexe zeigen. Drittens: Die Gläser dürfen nicht getönt sein.
Sonnenbrillen sind ausgeschlossen. Bei getönten Gläsern aus medizinischen Gründen klärst du das vorab mit der Behörde. Wer Kontaktlinsen tragen kann, setzt sie vor dem Foto ein und vermeidet die Brillen-Komplikation.
Hintergrund: einfarbig und hell
Der Hintergrund muss einfarbig und hell sein, üblich ist ein helles Grau. Schatten sind unzulässig: keine Wand-Schatten hinter dem Kopf, keine schräge Beleuchtung von einer Seite. Muster und Texturen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Studios sorgen mit einem Hellschirm und gleichmäßigem Licht dafür. Am Terminal in der Behörde übernimmt die Technik diesen Teil.
Der Weg zur Behörde: Terminal oder Dienstleister
Du hast zwei Wege. Am Selbstbedienungsterminal oder durch Mitarbeitende nimmst du das Foto direkt bei der Behörde auf. Alternativ lässt du es bei einem zertifizierten Fotodienstleister machen, der es an die Behörde überträgt; du bekommst einen Code, mit dem die Behörde das Foto abruft.
Gebühren und Verfügbarkeit unterscheiden sich je nach Behörde und Anbieter. Frag vorher bei deiner Behörde nach.
Selbst fotografieren: wofür das reicht
Ein selbst aufgenommenes Foto taugt für Bewerbungen, Profilbilder oder Visa anderer Staaten, sofern deren Vorgaben passen. Für Ausweisdokumente in Deutschland muss das Lichtbild über Terminal oder zertifizierten Dienstleister kommen, ein eigener Zuschnitt wird dort nicht angenommen.
Für Visa anderer Staaten gilt die Vorgabe der ausstellenden Stelle (Botschaft oder Online-Portal). Maße, Hintergrund und Dateigröße unterscheiden sich von Land zu Land; wir verlinken auf den Länderseiten die jeweilige offizielle Quelle.
Kurz gesagt
Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel: Terminal in der Behörde oder zertifizierter Fotodienstleister. Alles andere: die Vorgabe der jeweiligen Stelle prüfen, dann hier zuschneiden.
Wenn das Foto abgelehnt wird
Weist die Behörde oder der Dienstleister das Foto zurück, nennt sie in der Regel den Grund, zum Beispiel Mimik, Hintergrund oder Reflexe in der Brille. Am Terminal oder beim Dienstleister lässt sich die Aufnahme meist direkt wiederholen.
Häufige Fragen
Kann ich mein Passfoto selbst zuschneiden und einreichen?
Nicht für Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel. Seit dem 1. Mai 2025 wird das Lichtbild dafür digital übermittelt, entweder von einem zertifizierten Fotodienstleister oder aus der Behörde (Terminal). Selbst zugeschnittene Fotos und Papierausdrucke sind nicht mehr verwendbar.
Welche Größe hat ein biometrisches Passfoto?
35×45 mm. Bei 600 dpi sind das rechnerisch 827×1063 Pixel. Für deutsche Ausweisdokumente erledigt Terminal oder Dienstleister die Aufnahme und Übermittlung.
Wie hoch muss der Kopf im Bild sein?
32 bis 36 Millimeter, gemessen vom Kinn bis zur Schädeldecke. Das entspricht 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe.
Darf ich lächeln?
Nein. Die Fotomustertafel verlangt einen neutralen Ausdruck mit geschlossenem Mund, Mundwinkel horizontal.
Sind Brillen erlaubt?
Ja, wenn die Gläser nicht spiegeln, nicht getönt sind und die Augen vollständig sichtbar bleiben. Sonnenbrillen sind ausgeschlossen.
Wo bekomme ich ein gültiges Passfoto?
Bei der Behörde am Selbstbedienungsterminal oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister. Preise unterscheiden sich; frag vorher bei der Behörde oder dem Anbieter nach.
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